Entsorgung & Umwelt

Hinweise zum Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG):

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Altbatterien und Akkus dürfen ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien und Akkus unentgeltlich zurückzugeben:

a) bei einer öffentlichen Sammelstelle

b) dort wo Batterien und Akkus verkauft werden

c) auf dem Postweg an unser Versandlager.

Diese Regelung gilt auch, wenn Batterien und Akkus nicht einzeln verkauf werden, sondern bereits in Geräten verbaut sind.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Entsorgungs- und Umweltbestimmungen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

 

Batteriegesetz

 

Chemische Symbole (Informationspflichtig soweit die unten aufgeführten Werte überschritten werden)

Cd: enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium.

Hg: enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber.

Pb: enthält mehr als 0,004 Prozent Blei.